2G im Schwimmbad
Liebe Sportler:innen, laut CoronaSchVO haben nur noch vollständig geimpfte bzw. genesene Personen Zutritt zu unseren Ãœbungsstunden, ausgenommen davon: Kinder bis einschließlich des 15. Lebensjahres, diese müssen einen Schnelltest nachweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf oder einen höchstens 48 Stunden alten PCR-Test. Da die Nachweise von uns kontrolliert werden müssen kommt bitte pünktlich […]
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